Das Kultusministerium hat die FAQs zur mündlichen und schriftlichen Leistungserhebung und Faschingsferien aktualisiert. Hier das Wichtigste:

Dürfen im Distanzunterricht behandelte Inhalte Gegenstand von Leistungsnachweisen sein? (akt. 07.01.2021, 13:00 Uhr)

Laut § 19 Abs. 4 Satz 1 der Bayerischen Schulordnung ist Distanzunterricht Unterricht, der in räumlicher Trennung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern stattfindet.

Sowohl die im Präsenz- als auch die im Distanzunterricht erarbeiteten Inhalte sind Bestandteil der geltenden Lehrpläne. Wurden sie hinreichend behandelt, können sie damit auch Teil von Leistungserhebungen sein.

Das bedeutet, dass die Schulaufgaben, die geschrieben werden, sobald es wieder Präsenzunterricht gibt, genauso komplex und umfangreich ausfallen können wie bisher. Die z. B. in Videokonferenzen vermittelten Lerninhalte gelten als vermittelt, wie im mündlichen Unterricht. In den Kernfächern empfiehlt sich für die Schüler, die Themen stichpunktartig während der Videokonferenzen festzuhalten. Schule mit Erfolg bietet dazu das passende Übungsmaterial in klein strukturierten Lerneinheiten, den Übungsblättern an.

Für den Distanzunterricht im Schuljahr 2020/2021 gilt ein Rahmenkonzept, mit folgenden Punkten:

  • (…)
  • Die Schülerinnen und Schüler sind zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet.
  • Die von den Lehrkräften gestellten Arbeitsaufträge sind verbindlich.
  • 5. Mündliche Leistungsnachweise können grundsätzlich auch im Distanzunterricht durchgeführt werden.
  • (…)

Schriftliche Leistungsnachweise (z. B. Probearbeiten, Schulaufgaben, Stegreifaufgaben) werden grundsätzlich im Präsenzunterricht erbracht.

Mündliche Leistungsnachweise können dagegen im Distanzunterricht – abhängig von den Voraussetzungen vor Ort (bspw. technische Möglichkeiten, Alter der Schülerinnen und Schüler etc.) – durchaus erbracht werden. Dafür sind vor allem die folgenden Formate geeignet:

  • Referate, Kurzreferate
  • Rechenschaftsablagen, mündliche Leistungserhebungen
  • Vorstellen von Arbeitsergebnissen
  • Unterrichtsbeiträge (z. B. im Rahmen einer Videokonferenz)

Auch Formen kompetenzorientierter Aufgaben wie Portfolio-Arbeit, Ergebnisse von Projektarbeit etc. können für eine Leistungserhebung geeignet sein.

Die vollständigen Inhalte der aktualisierten FAQs lesen Sie hier:
FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen

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